Rechtsprechung zu Scheinselbstständigkeit vernichtet Existenzen

Eine immer rigidere Rechtsprechung bedroht die Existenzen von Selbstständigen. Mitunter drohen Hunderttausende Euro an Nachzahlungen an die Sozialversicherungen. Ein Fachanwalt spricht in einem aktuellen SPIEGEL-Artikel von einer „Vernichtung unzähliger Existenzen“.
„Das, was die Sozialgerichte gerade durchsetzen, führt zu einer Vernichtung unzähliger Existenzen“, wird Ralf Leiner, Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Sozialversicherungsbeitragsrecht aus Bielefeld, im Artikel zitiert. Für Unternehmen sei es mittlerweile ein unkalkulierbares Risiko, Freiberufler zu engagieren – es sei in diesem Land nahezu unmöglich, rechtssicher auf Honorarbasis zu arbeiten, so der Fachanwalt.
Was lange recht leicht umschiffbar schien, indem freie Mitarbeiter und Subunternehmer etwa für mehrere Auftraggeber, in eigenen Räumlichkeiten und mit eigener Mailadresse arbeiteten, sei durch jüngste Rechtsprechung mittlerweile ein Himmelfahrtskommando, sagt Leiner. „Für das Bundessozialgericht etwa ist es mittlerweile nicht mehr entscheidend, wie und mit welcher Frequenz jemand in einen Betrieb eingebunden, sondern ob sie oder er in irgendeiner Form Teil der Leistungskette ist“.
Sicher können Unternehmen nur noch sein, wenn sie die Freelancer fest anstellen. Sonst droht ihnen für das laufende Jahr und rückwirkend für bis zu vier Kalenderjahre die Nachzahlung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, schlimmstenfalls zuzüglich Säumniszuschlägen. Je nach Fall Hunderttausende Euro. Zu leisten innerhalb von wenigen Wochen.
Hohe Nachzahlungen drohen
Selbst wenn die Deutsche Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung die Selbstständigkeit bestätigt, muss der freie Mitarbeiter oder Subunternehmer möglicherweise Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Dies gilt besonders für Soloselbstständige. Der Gesetzgeber spricht hier von „arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen“.
Quelle: SPIEGEL
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