Neue KMU-Fonds für kleine und mittlere Unternehmen

Auch in diesem Jahr unterstützt die EU-Kommission mit dem KMU-Fonds kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Das Programm wird durch die europäische Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt und verwaltet.
Die zugrundeliegende KMU-Definition ist: Selbständiges Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern, Umsatz maximal 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme maximal 43 Millionen Euro (vergleiche EU-Kommission-Empfehlung Dokument 2003/361/EC).
Ab 2. Februar können Gutscheine beantragt werden. Alle Details zum Antragsverfahren mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf Webseite des EUIPO. Das Antragsverfahren ist ausschließlich online möglich.
Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt
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