Abschaffung der Gewerbesteuer – nicht in Sicht
Die Mitglieder unseres Arbeitgeberverbandes diskutieren seit langem über Fluch und Segen der Gewerbesteuer. Die ökonomische und ökologische Problematik dieser Steuerform hat uns Anfang des Jahres veranlasst, die Bundesregierung aufzufordern, 2023 die aufkommensneutrale Abschaffung einzuleiten. Die Antwort ist leider ernüchternd.

In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner wies die AGEV im Januar auf die Nachteile der Gewerbesteuer hin, die auf der Hand liegen: Sie schafft einen ungesunden Wettbewerb zwischen den Kommunen und fördert eine Flächenversiegelung, die sich Deutschland angesichts der Klimaziele nicht mehr leisten kann.
AGEV-Geschäftsführer Franz J. Grömping: „Unsere Mitglieder haben zwei besonders prominente Beispiele für Fehlentwicklungen genannt: 1. das Gewerbesteuerdumping – Beispiel Monheim –, das aus einer überschuldeten Kommune eine reiche gemacht hat, die inzwischen mehr Einnahmen hat als sinnvolle Projekte. Beispiel 2: Noch größere Dimensionen dieser Art hat die Stadt Mainz zu bewältigen, die durch Biontech zu enormem Reichtum gekommen ist.
Die Beispiele zeigen: Die Gewerbesteuer produziert konjunkturabhängige, erratische Ausschläge. Sie verursacht hohe Bürokratiekosten für Unternehmen und öffentliche Hand und verstößt durch ihre anachronistische Anknüpfung an die gewerbliche Tätigkeit gegen steuerliche Gleichheitsgrundsätze. Eine aufkommensneutrale Abschaffung stärkt dagegen das Vertrauen in den Standort, wirkt motivierend auf Unternehmen und Selbstständige und setzt zusätzliche Kräfte frei!”
Antwort aus dem Bundesfinanzministerium
Umso ernüchternder war die Antwort, die das Ministerium der AGEV zukommen ließ. Darin teilt es dem Verband mit, dass die Bundesregierung derzeit keinen Anlass für eine Reform oder gar Abschaffung der Gewerbesteuer sehe. Das Grundgesetz gewähre den Kommunen eine finanzielle Eigenverantwortung – dazu gehöre auch, mit der Gewerbesteuer eine wirtschaftskraftbezogene Steuer zu erheben. Eine ersatzlose Abschaffung der Gewerbesteuer wäre daher verfassungswidrig. Über die Hebesätze hätten die Kommunen die Möglichkeit, andere Standortnachteile im Wettbewerb um Gewerbeansiedlungen auszugleichen. Dies führe zwangsläufig zu unterschiedlichen Hebesätzen, zu einem grundsätzlich gewollten kommunalen Steuerwettbewerb und letztlich zu unterschiedlichen Gewerbesteuereinnahmen. Bereits in der Vergangenheit seien verschiedene Überlegungen und Modelle, die Gewerbesteuer durch eine andere wirtschaftskraftbezogene kommunale Steuerquelle zu ersetzen, letztlich an der Komplexität der Materie und den vielfältigen Interessen der beteiligten Akteure (Länder, Gemeinden und Wirtschaft) gescheitert.
„Die Antwort ist völlig unbefriedigend. Sie zeugt von mangelndem Handlungswillen und Resignation vor Lobbyinteressen“, sagt AGEV-Geschäftsführer Grömping. „Damit scheint unser Bemühen zum jetzigen Zeitpunkt aussichtslos.“
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