AGEV unterzeichnet Positionspapier zur Umsatzsteuerbefreiung im Bildungssektor
Die AGEV hat gemeinsam mit 34 weiteren Verbänden das Positionspapier zur Umsatzsteuerbefreiung im Bildungsbereich unterzeichnet. Anlass ist der aktuelle Gesetzentwurf. Er gefährdet die Bezahlbarkeit von Bildungsangeboten und bedroht Selbstständige.
Initiator des Vorstoßes ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände (bagsv), der sich die AGEV mit 34 weiteren Verbänden angeschlossen hat. Im Positionspapier „Bildung umfassend fördern, statt verteuern und bürokratisieren“ rufen sie die Politik auf, die im Jahressteuergesetz 2024 geplante Neufassung von § 4 Nr. 21 UstG zu überarbeiten. Die Bildung müsse umfassend von der Umsatzsteuer befreit werden, um bezahlbare Bildungsangebote zu gewährleisten und Bürokratie abzubauen.
Zum Hintergrund: Die EU verlangt, dass Bildung in allen Mitgliedsstaaten durch eine Umsatzsteuerbefreiung gefördert werden soll. Denn die Erhebung von Umsatzsteuer würde Bildungsangebote um 19 Prozent verteuern – was sie für viele Privatpersonen, die ja vor allem diese Leistungen in Anspruch nehmen und bezahlen, unerschwinglich macht. Der deutsche Gesetzgeber tut sich jedoch seit Jahren schwer, die Vorgaben der EU umzusetzen. Dafür wurde er auch schon mehrfach von der EU-Kommission gerügt.
Die jetzige Formulierung der Novelle verspricht leider keine Besserung. Sie birgt die Gefahr, dass berufliche Weiterbildung, musikalische Bildung, künstlerischer Tanzunterricht, kulturelle Bildung und die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für die Bürger zu teuer werden. „Die Gesetzesnovelle widerspricht der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie sowie der Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Diese Bedenken haben wir in dem gemeinsamen Positionspapier zum Ausdruck gebracht. Ich bin gespannt, ob wir Gehör finden“, sagt AGEV-Geschäftsführer Franz J. Grömping. Die Adressaten des Positionspapiers sind die mit dem Thema befassten MdBs im Finanzausschuss, die Fraktionen sowie die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel im Bundesministerium der Finanzen.
Die Hauptforderungen im Überblick:
– die umfassende und bürokratiefreie Umsetzung von Artikel 132 der MwStSystRL in nationales Recht
– die steuerliche Gleichbehandlung von Aus- und Fortbildung
– die Befreiung von Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht
– die Sicherstellung eines EU-konformen Bescheinigungsverfahrens durch die Landesbehörden
Das vollständige Positionspapier lesen Sie hier:
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