Vorschläge zum Bürokratieabbau

Um Potenziale für den Bürokratieabbau zu identifizieren, hat das Bundesministerium der Justiz die Praxis befragt. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat seine Verbesserungsvorschläge adressiert und eine zeitnahe Umsetzung angeregt.

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Ein Vorschlag des DStV zum Bürokratieabbau ist, die steuerlichen Buchführungsgrenzen anzuheben bei gleichlaufender Anhebung der umsatzsteuerlichen Grenze für die Ist-Besteuerung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) seien durch hohe Steuerbürokratiekosten belastet. Durch Ausweitung des Wahlrechts, die Einnahmenüberschussrechnung für die steuerliche Gewinnermittlung anzuwenden, könnten für KMU der Zeitaufwand und die Kosten im Zusammenhang mit der Buchhaltung und der Erstellung der Steuererklärungen deutlich reduziert werden.

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen

Bereits in 2011 beschloss das damalige Bundeskabinett, die Aufbewahrungsfristen für Belege nach dem Steuer-, Handels- und Sozialversicherungsrecht zu harmonisieren und auf fünf Jahre zu begrenzen. Die damaligen Gespräche des Bundesministeriums der Finanzen mit der Praxis belegten, dass dies ein Bürokratieabbau-Booster wäre. Passiert sei seitdem nichts. Der DStV regt daher nachdrücklich eine Verkürzung und Harmonisierung der handels-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aufbewahrungspflichten an. Durch eine Begrenzung auf fünf Jahre könnten die Bürokratiekosten für die Wirtschaft, insbesondere für KMU, deutlich abgebaut werden.

Weitere Vorschläge des DStV, um Erleichterungen für die Unternehmen und die steuerberatenden Berufe zu bewirken, lesen Sie im DATEV magazin.