Streitthema Minijobs: Flexibilität erhalten und soziale Absicherung verbessern
Die Rentenkommission will den Sonderstatus von Minijobs abschaffen, die Koalition streitet über das Tempo. Millionen Beschäftigte und viele Betriebe in Gastronomie, Handel und Handwerk warten auf Klarheit. Ein Überblick über den Stand der Debatte, die Positionen der Lager – und einen möglichen Mittelweg zwischen unternehmerischer Flexibilität und besserer sozialer Absicherung.
Kaum eine Beschäftigungsform ist so fest im deutschen Alltag verankert wie der Minijob. Die Kassiererin am Wochenende, der Kellner im Familienbetrieb, die Rentnerin, die sich mit ein paar Stunden im Kiosk etwas dazuverdient. Es sind rund 6,5 Millionen Menschen, die derzeit auf 603-Euro-Basis arbeiten. Trotzdem steht das Modell so massiv unter Beschuss wie nie zuvor seit seiner Einführung im Zuge der Hartz-Reformen vor über 20 Jahren.
Der Grund ist eine Empfehlung der Rentenkommission. Sie will den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs weitgehend abschaffen und geringfügig Beschäftigte ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Einzige Ausnahme: Für Schüler soll der Minijob bleiben.
Seitdem wird heftig gestritten. Arbeitgeberverbände warnen vor weniger Flexibilität und einer Verschärfung des Personalmangels. Gewerkschaften und sozialpolitische Stimmen sehen Minijobs dagegen häufig als Beschäftigungsfalle mit unzureichender sozialer Absicherung.
Stand der Dinge: Viele Vorschläge – wenig beschlossen
Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat bisher nur einen Teil der Empfehlungen aufgegriffen. Am 2. Juli 2026 einigte er sich darauf, die Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent zu erhöhen. Wenige Wochen später wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verkündet. Danach steigt der pauschale Krankenversicherungsbeitrag für gewerbliche Minijobs zum 1. Januar 2027 von 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent. Beide Änderungen belasten ausschließlich die Arbeitgeber. Seit dem 1. Juli 2026 haben Beschäftigte außerdem eine neue Wahlmöglichkeit: Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung einmalig rückgängig machen und künftig wieder Beiträge zahlen. Bei 603 Euro Verdienst sind das rund 21,70 Euro im Monat.
Die große Frage bleibt jedoch offen: Wird der Sonderstatus des Minijobs insgesamt abgeschafft? Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll dazu im Rahmen einer umfassenderen Einkommensteuerreform ein Gesetzentwurf vorbereitet werden. In der Koalition herrscht Uneinigkeit. CSU-Chef Markus Söder erklärte, die Minijobs blieben. Bundeskanzler Friedrich Merz hält die Frage dagegen offen. Konkrete Gesetzentwürfe werden für Herbst 2026 erwartet. Bis dahin bleibt die Verdienstgrenze bei 603 Euro.
Was die Wissenschaft sagt
Mehrere Arbeitsmarktforscher und Ökonomen sehen den Sonderstatus der Minijobs kritisch. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) plädiert seit Langem für ein Ende der Sonderregeln. Peter Haan vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) äußerte sich „positiv überrascht“ über die Empfehlung der Kommission. OECD-Ökonom Robert Grundke bezeichnete die indirekte Subvention der Teilzeitbeschäftigung als „nicht mehr zeitgemäß“. Auch der Wirtschaftsweise Martin Werding unterstützt die Reform. Sein Argument: Die 603-Euro-Grenze hemme Mehrarbeit.
Für die unterschiedlichen Kritikpunkte gibt es empirische Hinweise. Im Juni 2026 waren nur rund 20,9 Prozent der gewerblich Minijobbenden rentenversicherungspflichtig. Die große Mehrheit hat sich befreien lassen und baut über den Minijob keine eigenen Rentenansprüche auf. Eine IAB-Studie kommt zudem zu dem Ergebnis, dass Minijobs vor allem in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten sozialversicherungspflichtige Arbeit verdrängen können. Die Forschenden schätzen den Effekt auf bis zu rund 500.000 Stellen.
Befragungen zeigen außerdem, dass ein erheblicher Teil der Minijobbenden gern mehr Stunden arbeiten würde. IAB-Forscher Weber spricht von bis zu der Hälfte. Das könnte dafürsprechen, dass eine Reform zusätzliche reguläre Beschäftigung schafft. Doch dafür müssten Beschäftigte und Arbeitgeber entsprechende Anreize haben. Selbst IAB-Forscher Ulrich Walwei mahnt zur Vorsicht: Werden Minijobs für Beschäftigte netto deutlich unattraktiver, dürften viele kaum bereit sein, für spürbar weniger Geld weiterzuarbeiten. Sie könnten sich vom Arbeitsmarkt zurückziehen oder höhere Bruttolöhne verlangen. Beides wäre gerade für Branchen problematisch, die dringend Arbeitskräfte benötigen. Zudem brauchen viele Arbeitgeber die zeitliche Flexibilität von Minijobbern und können diese nicht einfach durch Vollzeitkräfte ersetzen.
Zwei Lager, eine Debatte
Contra: „Eine Falle in die Altersarmut“
DGB und ver.di unterstützen die Empfehlungen der Rentenkommission. Sie sehen im Minijob ein Modell, das vor allem Frauen dauerhaft in schlecht abgesicherter Teilzeitarbeit hält, statt ihnen den Übergang in reguläre Beschäftigung zu erleichtern. Auch aus SPD und von den Grünen kommt Zustimmung. Grünen-Chef Felix Banaszak nennt Minijobs eine Altersarmutsfalle. Der CDA-nahe Unionspolitiker Stefan Nacke spricht von einer „Minijob-Falle“, die reguläre Arbeit verdränge. Thüringens Sozialministerin Katharina Schenk und Niedersachsens Arbeitsminister Andreas Philippi (beide SPD) argumentieren ähnlich: Wer jahrzehntelang ausschließlich im Minijob arbeitet, bekommt später Probleme bei der Alterssicherung. Als Beleg gelten die geringe Zahl rentenversicherungspflichtiger Minijobber und die Beobachtung, dass Minijobbende ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Urlaub oder Entgeltfortzahlung seltener durchsetzen als andere Beschäftigte.
Pro: „Ein Frontalangriff auf die Flexibilität“
Die Arbeitgeberverbände halten dagegen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unter Präsident Rainer Dulger lehnt eine volle Sozialversicherungspflicht ab. Minijobs verdrängten keine Vollzeitstellen, sondern aktivierten zusätzliches Arbeitspotenzial, das sonst ungenutzt bliebe. Besonders groß ist der Widerstand im Gastgewerbe mit rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigten. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick spricht von einem Vorhaben, das „an der betrieblichen Realität vorbeigehe“. Sein niedersächsischer Verbandskollege Dirk Breuckmann bezeichnet Minijobs als unverzichtbaren Bestandteil der Personalplanung – gerade für Abend- und Wochenendschichten. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor Folgen für Unternehmen, die Spitzenzeiten flexibel abdecken müssen.
Argumente auf dem Prüfstand
Nicht jedes Argument hält einer genaueren Prüfung gleich gut stand. Drei Punkte verdienen einen zweiten Blick.
- Minijobbern droht Altersarmut
Gegen eine verpflichtende Einbeziehung aller Minijobber spricht, dass Beschäftigte seit Juli 2026 eine frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen können. Wer zusätzliche Rentenansprüche aufbauen möchte, kann dies bereits heute tun. Zudem haben knapp 3,5 Millionen Minijobber nebenbei einen Hauptjob. Für sie ist der Minijob nicht die einzige Grundlage ihrer Alterssicherung. Das unterscheidet sie von Menschen, die dauerhaft überwiegend von Minijobs leben. Beide Gruppen sollten deshalb nicht gleichbehandelt werden.
- Minijobs verdrängen reguläre Beschäftigung
Nach IAB-Zahlen können Minijobs vor allem in kleinen Betrieben sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängen. Dieser Effekt zeigt sich jedoch nicht überall gleich. DEHOGA-Daten zeigen etwa, dass im Gastgewerbe seit 2022 sowohl sozialversicherungspflichtige als auch geringfügige Beschäftigung gestiegen sind. Das könnte darauf hindeuten, dass sich beide Beschäftigungsformen ergänzen. Viele Gastronomiebetriebe berichten, dass lange Öffnungszeiten und besondere Angebote erst durch das Zusammenspiel von Vollzeitkräften und Minijobbern möglich werden.
- Aus wegfallenden Minijobs entstehen automatisch reguläre Stellen
Ein Restaurant, das samstags vier Stunden zusätzliches Servicepersonal braucht, oder ein kleiner Betrieb mit fünf Wochenstunden für Ablage und Versand kann daraus nicht einfach eine Vollzeitstelle machen. Bei wenigen Wochenstunden oder stark schwankendem Bedarf ist eine solche Umstellung für kleine Betriebe kaum praktikabel. Realistischer ist, dass ein Teil dieser Tätigkeiten entfällt – mit kürzeren Öffnungszeiten oder weniger Angebot. Im schlechtesten Fall könnten Tätigkeiten in die Schwarzarbeit abwandern.
Was der Minijob wirklich kostet – ein Rechenbeispiel

Minijobs gelten häufig als besonders günstig für Arbeitgeber. Das stimmt so nicht. Wer einem Minijobber 603 Euro zahlt, führt zusätzlich 13 Prozent Krankenversicherungsbeitrag ab, sofern der Beschäftigte gesetzlich versichert ist, 15 Prozent Rentenversicherungsbeitrag und zwei Prozent Pauschalsteuer. Allein diese Abgaben summieren sich auf rund 30 Prozent – gegenüber gut 21 Prozent bei einem regulären Job. Damit kostet ein Minijob mit 603 Euro Verdienst den Arbeitgeber insgesamt etwa 784 Euro. Mit Insolvenzumlage und gesetzlicher Unfallversicherung sind es sogar rund 791 Euro.
Künftig könnten die Kosten weiter steigen. Die Pauschalsteuer soll auf fünf Prozent erhöht werden. Zudem soll sich der pauschale Krankenversicherungsbeitrag ab 2027 am allgemeinen Beitragssatz plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag orientieren. Nach heutigem Stand wären das zusammen 17,5 Prozent. Der Vergleich mit einem Midijob zeigt: Ein reguläres Beschäftigungsverhältnis muss für den Arbeitgeber nicht teurer sein. Bei 613 Euro Bruttolohn liegen seine Gesamtkosten mit rund 784 Euro etwa auf Minijob-Niveau.
Für den Beschäftigten kann der Midijob sogar günstiger sein. In manchen Fällen zahlt er nur geringe Sozialabgaben und behält vor Steuern etwa 607,50 Euro. Aber auch bei höheren Abgaben bietet der Midijob einen entscheidenden Vorteil: Der Beschäftigte ist kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert und kann beispielsweise Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.
Warum sind Minijobs dennoch so beliebt und weit verbreitet?
Für Arbeitgeber liegt ein wichtiger Vorteil neben der Flexibilität in der einfachen Abwicklung. Sozialversicherungsbeiträge und Pauschalsteuer laufen zentral über die Minijob-Zentrale. Der Arbeitgeber hat es nur mit einer Stelle zu tun. Bei regulären Beschäftigungsverhältnissen ist der bürokratische Aufwand für kleine Betriebe ohne Personalabteilung oft ein größeres Hindernis als die Lohnkosten. Das gilt beispielsweise für den Gastronomen, der nur einmal pro Woche Unterstützung hinter dem Tresen braucht.
Damit stellt sich eine andere Frage: Sind wirklich die Minijobs das Problem – oder ist reguläre Beschäftigung zu kompliziert und unflexibel? Minijob-Kritiker Enzo Weber vom IAB fragt: „Wenn Minijobs so einfach sind, warum sollte es die übrige Beschäftigung nicht auch sein? Geht das nicht unbürokratischer?“ Damit dreht Weber die bisherige Betrachtung um: Vielleicht wären Minijobs weniger attraktiv, wenn andere Beschäftigungsverhältnisse einfacher organisiert werden könnten. Hier könnte ein Ansatz für einen Kompromiss liegen, von dem Arbeitgeber und Beschäftigte profitieren.
Praxistipp der AGEV: Das unterschätzte Beitragsplus
Wer die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig macht, zahlt oft weniger, als er dafür bekommt. Beim Minijob übernimmt der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent Rentenversicherungsbeitrag – deutlich mehr, als er für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zahlen müsste. Der Beschäftigte muss nur die Differenz zum vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent aufbringen, also 3,6 Prozent. Vom gesamten Rentenbeitrag trägt der Arbeitgeber damit rund 80 Prozent, der Minijobber nur etwa 20 Prozent.
Ein Rechenbeispiel: Bei 603 Euro Verdienst liegt der volle Rentenbeitrag bei rund 112 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt davon 90,45 Euro, der Beschäftigte nur 21,70 Euro. Trotzdem erwirbt er dafür volle Entgeltpunkte auf Basis des gesamten Monatslohns – so, als hätte er den kompletten Beitrag selbst aufgebracht. Wer sich befreien lässt, verzichtet also auf einen spürbaren Zuschuss zur eigenen Rente. Genau deshalb lohnt es sich für viele Minijobber, die seit Juli 2026 mögliche einmalige Rückkehr in die Rentenversicherung ernsthaft zu prüfen.
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