- Home
- Nachrichten
- Politik
- Coronahilfen: Erleichterung bei den Fristen
Coronahilfen: Erleichterung bei den Fristen
23. August 2022
Laut Information aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen auf den 30. Juni 2023 verlängert. Was sonst noch für einen Puffer sorgt.
Darüber hinaus soll bis spätestens zum 31. August 2023 im Einzelfall auch eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden können. Die verlängerten Einreichungsfristen sollen sowohl für das Paket 1 (Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe) als auch für das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV) gelten.
Die Beantragung der weitergehenden Fristverlängerung bis zum Jahresende 2023 muss ebenso wie die Einreichung der Schlussabrechnungen selbst über das bekannte Onlineportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Die entsprechenden Funktionalitäten sollen rechtzeitig bereitgestellt werden. Durch die Berücksichtigung des 31. August 2023 als spätesten Termin für die Möglichkeit der Beantragung einer Fristverlängerung bis zum Jahresende soll ein Gleichlauf mit den Fristen für die Steuererklärungen 2021 hergestellt werden.
Zur Beantragung der weitergehenden Fristverlängerung geht es hier.
Weitere News aus dieser Kategorie
18. Mai 2026
Deutschlands Ärzte fordern Social-Media-Verbot bis 16 Jahre
Angesichts wachsender Sorgen über die gesundheitlichen Folgen digitaler Medien…
11. Mai 2026
EU diskutiert Maßnahmen zur Einschränkung von US-Clouddiensten
In der EU werden Maßnahmen zur Stärkung der Cloud-Infrastruktur diskutiert. Für…
20. April 2026
EU will ChatGPT strenger regulieren
Die Suchfunktion von ChatGPT hat in der EU die Einordnung „sehr große Plattform…


