DSGVO-Bürokratie: KMU entlasten
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen leiden unter der übermäßigen Bürokratie, die die DSGVO verursacht, so das Ergebnis einer Umfrage der IHK Baden-Württemberg. Vize-Präsident Paal fordert Sofortmaßnahmen wie eine Anhebung der Schwellenwerte bei der Mitarbeiterzahl.

Die Komplexität der datenschutzrechtlichen Vorgaben überfordert den Großteil der Wirtschaft. Die Folge: Mehr als 80 Prozent der Betriebe beurteilen den Aufwand, den die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verursacht, als hoch beziehungsweise extrem hoch. Das ist das Ergebnis einer aktuellen IHK-Umfrage in Baden-Württemberg, an der vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (85 Prozent) mit bis zu 249 Beschäftigten teilgenommen haben.
„Die Umfrage zeigt, dass vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen unter der übermäßigen Bürokratie leiden, das gilt auch beim Datenschutz“, sagt Claus Paal, Vizepräsident des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertages und Präsident der für rechtliche Themen zuständigen IHK Region Stuttgart. „Unsere KMUs haben meist nicht die Ressourcen, um diese Regelungen umzusetzen, hier geht wertvolle Zeit für das Kerngeschäft verloren.“
Sofortmaßnahmen gefordert
Für den BWIHK-Vize ist klar: „Es ist zu spät im Klein-Klein Änderungen durchzuführen. Wir benötigen umfassend wirkende Sofortmaßnahmen, so etwa eine Anhebung der Schwellenwerte bei der Mitarbeiterzahl.“ Bei der DSGVO könnten beispielsweise die Dokumentationspflicht wie das Verarbeitungsverzeichnis tatsächlich erst ab 250 Mitarbeitenden greifen. „Dies würde die kleineren Betriebe deutlich entlasten.“ Auch die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten im Betrieb zu benennen, sollte aus Sicht des BWIHK-Vizes von derzeit 20 auf mindestens das Doppelte angehoben werden. „Sogar der EuGH hat in seinen jüngsten Rechtsprechungen zwar datenschutzfreundlich entschieden, den überzogenen deutschen Standards aber eine Absage erteilt“, so Paal.
Kleinst-Unternehmen von Regelungen aussparen
Dieser Meinung ist auch die Mehrheit der teilnehmenden Unternehmen. Nach deren Ansicht solle die DSGVO nicht für Kleinst-Unternehmen und Solo-Selbstständige gelten. Derzeit müssten sie zwar keinen Datenschutzbeauftragten stellen, da sie in der Regel keine besonders riskanten personenbezogenen Daten verarbeiten würden – einem Bußgeldrisiko seien sie aber durch die umfänglichen Regelungen der DSGVO trotzdem ausgesetzt.
Quelle: IHK Baden-Württemberg
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