EU-Datengesetz beschlossen

Am 9. November hat das EU-Parlament den „Data Act“ beschlossen – und das mit einer klaren Mehrheit. Das Gesetz, das die Nutzung von Daten vernetzter Geräte strenger regeln soll, muss noch von den EU-Staaten bestätigt werden, was als Formalie gilt.

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Das Datengesetz regelt, wer unter welchen Bedingungen was mit den Daten tun darf, die in einer „Smart Factory“, aber auch bei der Nutzung vernetzter Autos oder bei Kühlschränken und Waschmaschinen mit Internetzugang anfallen. In manchen Fällen sehen die Verträge heute noch vor, dass alle Daten vom Hersteller genutzt werden dürfen. Beispielsweise sollen Datenlecks verhindert und der Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erleichtert werden, hieß es aus dem EU-Parlament.

Der „Data Act“ ermöglicht auch den Nutzern Zugang zu den erzeugten Daten. Das soll zur Entwicklung neuer Dienste beitragen, insbesondere im KI-Bereich, in dem große Datenmengen benötigt werden, um Algorithmen zu trainieren. Außerdem sollen Kundenservice und Reparaturen vernetzter Geräte billiger werden, heißt es aus Brüssel. In Ausnahmefällen oder Notfällen, wie Überschwemmungen und Waldbränden, können öffentliche Stellen nach dem neuen Gesetz auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen.

Bitkom sieht zu viele offene Fragen

Man müsse „Daten künftig intensiver und intelligenter nutzen, etwa im Gesundheitswesen, in der Mobilität oder zur Stärkung des Klimaschutzes“, erklärte Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. Auch wenn das neue Gesetz diesen Datenaustausch fördern soll, bleiben seiner Meinung nach „zu viele Fragen offen. So fehlen Standards und Spezifikationen sowohl für Datentausch als auch für das Cloud-Switching, die jetzt zeitnah zusammen mit der Wirtschaft erarbeitet werden müssen. Zudem ist der Data Act an vielen Stellen auslegungsbedürftig. Und so werden ungute Erinnerungen an die Datenschutz-Grundverordnung wach, die auch nach fünf Jahren noch für Rechtsunsicherheit sorgt und durch Gerichtsurteile konkretisiert werden muss. Daher sind für den Data Act dringend Auslegungshilfen notwendig – und eine rasche Entscheidung darüber, wer die Aufsicht über den Data Act in Deutschland übernimmt. Auf nationaler Ebene braucht es eine eindeutige, konsistente Auslegung der neuen Regelungen sowie eine praxisnahe Beratung der betroffenen Unternehmen und Organisationen durch die Aufsichtsbehörde. Mittel- und langfristig muss Europa Aufsichtsstrukturen schaffen, die für EU-weit einheitliche Bedingungen im Umgang mit Daten sorgen.“

Quelle: IT-ZOOM