Fremdpersonal: DRV setzt auf das, was sie bei Privatfirmen ablehnt

Angesichts der Debatten um Scheinselbstständigkeit findet es der Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. ( VGSD) hochproblematisch, dass die Deutsche Rentenversicherung anderen Arbeitsweisen verbietet, die sie selbst praktiziert.

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Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) setzt Fremdpersonal so ein, wie sie es bei privaten Unternehmen nicht dulden würde. Im Sommer 2024 hat die Behörde im Rahmen einer Vergabe IT-Projekte im Gesamtwert von 414 Millionen Euro vergeben. Vertragspartner sind große IT- und Beratungsunternehmen wie IBM, Deloitte, Ernst & Young und T-Systems. Das Fremdpersonal soll die DRV mit Software-Entwicklung und IT-Architektur unterstützen. Die Unterstützung wird unter anderem für die Bereiche Statusfeststellung und Altersvorsorgepflicht für Selbstständige benötigt.

Die Praxis des Fremdpersonal-Einsatzes wirft Fragen auf

Die DRV setzt auf agile Arbeitsmethoden, obwohl sie selbst diese als Indiz für eine abhängige Beschäftigung (Scheinselbstständigkeit) wertet. Die Vorgänge rund um die Vergaben der DRV wurden von VGSD-Mitglied Marcel Misch recherchiert und mehrfach in seinem Blog dokumentiert. Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat die DRV laut VGSD trotz Fristablauf und Anmahnung einer Antwort bisher nicht beantwortet. Dabei besteht ein öffentliches Interesse daran, ob hier eine öffentliche Einrichtung mit zweierlei Maß misst.

Quelle: VGSD