Nachfolgeproblem: Neue Rechtsform soll Abhilfe schaffen
Fast 600.000 Nachfolgen stehen laut KfW im Mittelstand an, doch viel zu wenige Unternehmen finden einen Nachfolger. Nun fordern 22 Wirtschaftsverbände, darunter der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), in einem gemeinsamen Papier eine Rechtsform an.

Nur noch weniger als die Hälfte der mittelständischen Unternehmen gelingt es, innerhalb der Familie eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu finden. Eine neue Rechtsform für sogenanntes „gebundenes Vermögen“ könnte Abhilfe schaffen. Dabei würden Anteile zum Nennwert weitergegeben – nicht notgedrungen an genetisch Verwandte, sondern innerhalb einer Art „Werte- und Fähigkeiten-Familie“. Das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien.
Die Verbände, die insgesamt für mindestens 100.000 Mitglieder sprechen, begrüßen, dass die Bundesregierung das Thema angehen will. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien heißt es: „Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt.“ Das könne nur die Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) leisten, so die Verbände. Die Herausforderung sei nur dann geschafft, „wenn eine unbürokratische, einfache Lösung, eine eigenständige Rechtsform etabliert wird, die von Unternehmern ohne große Beratung umgesetzt werden kann“, heißt es in dem von den Verbänden veröffentlichten Papier. Auch für nicht-Exit-orientierte Startups sowie Sozialunternehmen böte die GmgV mehr Gestaltungsfreiheit, Unternehmen unabhängig und wirtschaftlich nachhaltig aufzubauen, indem Gewinne rechtsverbindlich im Unternehmen verbleiben und seiner Entwicklung dienen.
Vier Kernelemente einer GmgV
Die Verbände umreißen vier Eckpunkte, die ihrer Meinung nach für eine neue Rechtsform unabdinglich sind: 1) eine „unabänderliche Vermögensbindung“, 2) ein „aktives Gesellschafterverständnis“ und die Weitergabe der Anteile zum Nennwert, 3) eine Offenheit für jedwede unternehmerischen Zielsetzungen und Zwecke sowie 4) die „bestmögliche Absicherung“ der Vermögensbindung mithilfe eines Aufsichtsverbands.
Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), sagt zum Vorstoß der Verbände: „Die neue Rechtsform der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist dringend notwendig, um kleinen und mittelständischen Unternehmen mit ihrer Innovationskraft und Expertise eine weitere Option einer Nachfolgeregelung zu geben und sie in Deutschland zu halten. In Hinblick auf unsere mittelständisch geprägte Digitalwirtschaft ist die Einführung der neuen Rechtsform also auch ein wichtiger Faktor für unsere digitale Souveränität. Denn nur mit fest im Markt verankerten IT-Unternehmen mit gesicherter Nachfolge können wir die Digitalisierung selbstbestimmt mitgestalten.“
Quelle: BITMi
Weitere News aus dieser Kategorie
6. Oktober 2025
Dezentrale Energiewende: Studie bestätigt AGEV-Kurs
Dezentrale Energielösungen erbringen bis 2045 einen Mehrwert von bis zu 255…
29. September 2025
Apple will Abschaffung des Digitalgesetzes DMA der EU
Der Digital Markets Act zwingt Apple unter anderem, iPhone und iPad zu öffnen.…
7. Juli 2025
Startups gehen auf Distanz zu den USA
Die USA galten lange Zeit als Vorbild und wichtigster Partner für die deutsche…



