Petition für Recht auf Leben ohne Digitalzwang

Der Deutsche Bundestag soll dazu aufgefordert werden, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen. Der Verein Digitalcourage hat dazu eine Onlinepetition gestartet.

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Zur Begründung heißt es in der Petition: „Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z. B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen.“

Der Verein kritisiert unter anderem die Bahn, weil die Bahncard mit wenigen Ausnahmen nur noch in Verbindung mit einem Kundenkonto und einer Smartphone-App genutzt werden kann. Die Plastikkarten werden hingegen fast vollständig abgeschafft.

Auch technikaffine Menschen betroffen

Der Deutschen Post wurde im vergangenen Jahr der Negativpreis Big Brother Award verliehen, weil ihre neuen Packstationen sich nur noch mit einem Smartphone nutzen lassen. „Auch der zunehmende Zwang, Arzttermine über die Plattform des Unternehmens Doctolib zu vereinbaren, war mehrfach Thema“, schreibt der Verein.

Digitalzwang bedeute nicht nur für alte, arme und kranke Menschen „eine handfeste Benachteiligung bis hin zum kompletten Ausschluss von Diensten“. Auch technikaffine Nutzer seien betroffen, die nicht ständig ihre Daten „in alle Welt senden oder wahllos neue Apps auf ihren Geräten installieren wollen“. In der Petition wird daher Wahlfreiheit gefordert: „Wir wollen frei entscheiden, wann wir mit einem Smartphone unterwegs sein wollen – und ob wir überhaupt eines besitzen. Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren.“

Ergänzung des Artikels 3 gefordert

Einen rechtlichen Anknüpfungspunkt sieht der Verein in Artikel 3 des Grundgesetzes, der eine Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Sprache oder Behinderung verbietet. Dieser Artikel soll ergänzt werden um das Verbot, „Menschen bei der Grundversorgung zu benachteiligen, wenn sie ein bestimmtes Gerät oder eine digitale Plattform nicht nutzen“.

Quelle: Golem