„Recht auf Reparatur“ geht Digitalverband nicht weit genug
Das EU-Parlament will es den Verbrauchern erleichtern, ihre Geräte reparieren zu lassen, anstatt neue zu kaufen. Die Abgeordneten sind sich einig, dass ein wirksames Recht auf Reparatur den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen sollte.

Ein neues „Recht auf Reparatur“ muss Waren haltbarer und reparierbar machen und eine bessere Kennzeichnung zur Verbraucherinformation sowie eine Erweiterung der Garantierechte umfassen. Das Parlament hat mit überwältigender Mehrheit den Vorschlag der Europäischen Kommission zum Gesetzentwurf angenommen.
Langlebige Produkte, die reparierbar sind
Die Abgeordneten fordern, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind. Sie sind der Meinung, dass ein angemessenes „Recht auf Reparatur“ Reparaturbetrieben und Verbrauchern kostenlos Zugang zu den erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen bieten sollte. In Bezug auf digitale Geräte argumentieren die Abgeordneten, dass Software-Updates reversibel sein sollten und nicht zu einer verminderten Leistung von z. B. Smartphones führen dürfen. Sie sollten für einen Mindestzeitraum bereitgestellt werden, und die Verbraucher sollten zum Zeitpunkt des Kaufs umfassend über die Verfügbarkeit von Updates informiert werden.
Digitalverband Bitkom fordert die richtigen Anreize
Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, kommentiert: „Je länger IT-Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops genutzt werden, desto besser ist ihr ökologischer Fußabdruck. Ein gesetzlich verbrieftes ,Recht auf Reparatur‘ kann zur Langlebigkeit der Geräte beitragen, es reicht aber nicht aus. Wer Reparaturen von Geräten fördern will, muss die richtigen Anreize setzen. Eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Hardware wie Smartphones und Laptops wäre ein solcher Anreiz, der direkt und unmittelbar wirkt. Überdies können Reparaturen nur eines von vielen Instrumenten einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie darstellen. Wichtig ist unter anderem auch eine Förderung der Nutzung wiederaufbereiteter Produkte, so genannte Refurbished-IT.“
Quellen: Europäisches Parlament und it-daily.net
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