Das Ende von Papier- und PDF-Rechnungen naht

Das Wachstumschancengesetz ist beschlossen, das auch die verpflichtende Verwendung elektronischer Rechnungen ab 2025 vorsieht. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD) klärt in einem Beitrag auf, wie sich Selbstständige vorbereiten sollten.

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Ab Januar 2025 muss jedes Unternehmen und jeder Selbstständige elektronische Rechnungen annehmen. Aber eRechnungen sind – anders als oft gedacht – keine PDFs, die man per E-Mail verschickt. Sie können vielmehr auch nur aus einer XML-Datei bestehen, erfordern also eine neue Software zum Lesen und Weiterverarbeiten.

Während bisher – zumindest nach dem Gesetzeswortlaut – eine Zustimmung des Empfängers nötig ist, um jemandem eine PDF-Rechnung zu schicken, ist ab 2025 umgekehrt eine Zustimmung nötig, um Geschäftskunden noch Papier- oder PDF-Rechnungen zukommen zu lassen. Ab 2026 sind im B2B-Bereich nur noch elektronische Rechnungen erlaubt. Es empfiehlt sich deshalb, schon 2024 die Rechnungsstellung anzupassen.

Mit der Verpflichtung, eRechnungen zu stellen, verbinden Deutschland und die anderen europäischen Staaten noch ein ganz anderes Ziel. Mindestens der für das Finanzamt relevante Teil der Rechnungsinformationen muss ab 2028 zeitgleich mit dem Rechnungsversand auch an das Finanzamt übermittelt werden. Dadurch will der Staat Steuer- und insbesondere Umsatzsteuerbetrug stark einschränken. Welche Rechnungsinformationen an das Finanzamt übermittelt werden, darüber wird es sicher noch heiße Diskussionen geben.

Alles Wichtige zur Umstellung auf elektronische Rechnungen lesen Sie beim VGSD.