Praxistipps zur neuen Kleinunternehmerregelung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Kleinunternehmerregelung. Das Bundesfinanzministerium hat zu den neuen Spielregeln ein Anwendungsschreiben verfasst und klärt auf, was in der Praxis zu beachten ist.

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Wer sich als Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) beim Finanzamt registrieren lässt, muss 2025 völlig neue Steuerspielregeln beachten, die das Bundesfinanzministeriums in einem aktuellen Schreiben vorstellt.

Von der Kleinunternehmerregelung profitieren Unternehmer, deren Gesamtumsatz 2024 (also im Vorjahr) nicht mehr als 25.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr 2025 voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro betragen wird.

Kleinunternehmerregelung: Anwendungsschreiben klärt Praxisfragen

Da aufgrund der neuen Vorschriften zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und bezüglich der Erfassung als Kleinunternehmer im EU-Ausland nach § 19a UStG viele Praxisfragen auftauchen, hat das Bundesfinanzministerium ein Infoschreiben zur Kleinunternehmerregelung 2025 veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 18.3.2025, Az. III C 3 – S 7360/00027/044/105). Dieses Infoschreiben kann unter bundesfinanzministerium.de eingesehen oder heruntergeladen werden.

Das Anwendungsschreiben zur Kleinunternehmerregelung des BMF können Sie hier herunterladen

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung

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