Verhaltensknigge für Kassenprüfung

Im Jahr 2023 dürften mehr Kassen-Nachschauen des Finanzamts stattfinden als sonst, denn am 31. Dezember 2022 lief die Nichtbeanstandungsregelung aus. Ein kurzer Überblick zur Kassennachschau und wichtige Tipps für Unternehmer.

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Bis 31. Dezember 2022 durften Betriebe noch elektronische Kassen nutzen, die nicht umrüstbar waren und deshalb noch keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) hatten. Seit 1. Januar 2023 müssen solche elektronischen Registrierkassen aus dem Verkehr und durch neue E-Kassen mit TSE ersetzt werden. Stößt ein Prüfer des Finanzamts auf noch eingesetzte Altkassen ohne TSE, drohen Zuschätzungen zu Umsatz und Gewinn und somit Steuernachzahlungen. Denn E-Kassen ohne TSE erfüllen seit 1. Januar 2023 nicht mehr die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung.

Die Tipps zum Verhalten bei einer Kassen-Nachschau durch Prüfer des Finanzamts lesen Sie bei der Deutschen Handwerks Zeitung.