Der Widerrufsbutton kommt

Mit dem „Widerrufsbutton“ steht Onlinehändlern ab Mitte 2026 eine neue gesetzliche Verpflichtung ins Haus. Die FAQ der IT-Recht Kanzlei sollen als Navigationshilfe dienen, um die rechtlichen Anforderungen zu verstehen und die häufigsten Fallstricke zu vermeiden.
Der Widerrufsbutton ist eine neue, gesetzlich vorgeschriebene elektronische Funktion, die es Verbrauchern erleichtern soll, online geschlossene Verträge zu widerrufen. Ziel der EU-Gesetzgebung ist es, den Widerruf von Verträgen ebenso einfach zu gestalten, wie der Vertragsschluss selbst erfolgt ist – nämlich mit wenigen Klicks. Die neue Pflicht ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673, die den Verbraucherschutz stärken soll und die Einführung einer europaweit „funktionierenden und leicht zugänglichen“ elektronischen Widerrufsmöglichkeit vorsieht. Der Begriff „Widerrufsbutton“ hat sich in der Praxis bereits durchgesetzt, auch wenn der Gesetzestext von einer „Widerrufsfunktion“ spricht. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Option für den Verbraucher, sein Widerrufsrecht auszuüben, welche die bisherigen Wege, wie den Widerruf per E-Mail oder Brief, ergänzt, aber nicht ersetzt.
Welche Verträge sind von der neuen Regelung betroffen? Welche Ausnahmen von der Widerrufsbutton-Pflicht gibt es? Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer? Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht? Wie muss der Widerrufsbutton optisch gestaltet sein?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei
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