App-Zwang: Congstar verliert vor Gericht

Congstar hat vor Gericht verloren: Die Telekom-Tochter darf nicht länger irreführend behaupten, dass das Online-Kundenportal abgeschaltet werde. Mindestens 1,5 Jahre hatte Congstar behauptet, dass der Browser-Zugriff auf das Kundenkonto Mein-Congstar abgeschaltet werde.
Congstar wollte mit der Aussage, der Browser-Zugriff auf das Kundenkonto werde abgeschaltet, erreichen, dass möglichst viele Kunden die hauseigene App installieren. Tatsächlich hatte sich das Unternehmen selbst vertraglich dazu verpflichtet, den Onlinezugang per Browser bereitzustellen.
Irreführende Aussage rechtswidrig
Mindestens seit Anfang Februar 2024 gab Congstar auf der Webseite über mehrere Monate an, dass der Zugriff auf das Kundenkonto über den Browser im Sommer 2025 abgeschaltet werde. So hieß es: „Meincongstar wird ab Sommer 2025 abgeschaltet“ und es gab einen Aufruf an die Kunden: „Steige jetzt schon um und lade dir die Congstar-App herunter!“ Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat das Landgericht Köln Congstar untersagt, diese irreführende Aussage zur geplanten Abschaltung des Kundenkontos im Browser weiterhin zu verbreiten. Geklagt worden war gegen die Deutsche Telekom, Congstar ist eine Tochtergesellschaft des Unternehmens. Mit der Falschmeldung seien Kunden in die Irre geführt worden und es sei gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen worden.
Verbraucherschützer kritisieren Umgang mit Kunden
„Kundinnen und Kunden dürfen nicht per Falschmeldung zum Download einer App gedrängt werden. Gleichzeitig müssen Anbieter auch Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigen, die eine Smartphone-App nicht nutzen wollen oder können. Einen App-Zwang darf es nicht geben“, sagt Ramona Pop, Verbraucherzentrale Bundesverband.
Quelle: golem.de
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