IHK-Zwang: Warum so viele Unternehmen wütend sind – und was man dagegen tun kann
In Deutschland ist jeder Gewerbetreibende im entsprechenden Sektor – mit wenigen Ausnahmen – verpflichtet, Mitglied in einer Industrie- und Handelskammer zu sein. Ein aktuelles Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit der Beiträge – und sorgt wieder für Unmut.

Ein neues Urteil sorgt wieder einmal Diskussionen unter Selbstständigen und Gewerbetreibenden: Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat mit Urteil vom 15. April 2025 (Az. 5 K 645/23.KO) die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung durch die IHK, in dem Fall war es die der Stadt Koblenz, bestätigt. Für viele Unternehmen klingt das nach einem Déjà-vu.
Das Urteil: Beitragsberechnungsmethode war rechtens
Der Kläger hatte bemängelt, dass die IHK Koblenz Rücklagen in unzulässiger Höhe bilde. Doch das VG Koblenz sah das anders: Die Kammer habe mit einem geprüften Risikokalkulationsmodell gearbeitet, das von Wirtschaftsprüfern gebilligt wurde. Auch die Behauptung, die Rücklagen seien überhöht, konnte der Kläger nicht belegen. Das Gericht betonte, dass der Wirtschaftsplan der Kammer den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Die Klage wurde daher abgewiesen.
Was tun, wenn man sich gegen IHK-Beiträge wehren will?
Zwar gibt es Möglichkeiten, sich gegen den Beitragsbescheid zu wehren. Bevor man den Rechtsweg beschreitet, stellt sich jedoch erst die zentrale Frage: Ist der Beitragsbescheid überhaupt rechtswidrig – oder einfach nur unangenehm? Für juristische Laien ist das schwer zu beurteilen, denn IHK-Bescheide wirken oft formal und technisch. Trotzdem gibt es einige erste Prüfmerkmale, die helfen können: Zunächst sollten die Angaben (Datum, Rechtsbehelfsbelehrung, korrekte Angaben zum Unternehmen) sowie die Berechnungsgrundlagen (z. B. Gewerbeertrag) kontrolliert werden. Bei Unklarheiten ist es sinnvoll, Einsicht in die Kalkulation zu verlangen oder den Steuerberater um eine Einschätzung zu bitten. Auch ein Vergleich mit Vorjahren oder ähnlichen Betrieben kann Hinweise auf Unstimmigkeiten geben. Wer als Laie unsicher ist, sollte vor einem Widerspruch das Gespräch mit der IHK suchen oder sich von einem Verband oder Netzwerk unterstützen lassen.
Quelle und mehr Informationen: Onlinehändler News
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