Neue SEPA-Verordnung betrifft auch Kleinunternehmen

Bildquelle: pixabay.com

Die neue Pflicht im SEPA-Zahlungsverkehr, „Verification of Payee“ (VoP), betrifft auch Kleinunternehmer. Bei der VoP wird überprüft, ob der Name des Empfängers mit dem hinterlegten Namen beim kontoführenden Institut übereinstimmen.

Alle Banken müssen ab dem 9. Oktober 2025 eine verpflichtende Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr durchführen. Die VoP gilt europaweit und betrifft den gesamten SEPA-Zahlungsverkehr. Unabhängig von Unternehmensform, Umsatzgröße oder verwendeter Banking-Software sind alle natürlichen und juristischen Personen betroffen, die Überweisungen senden oder empfangen – darunter auch Kleinunternehmer, Einzelunternehmer sowie Freiberufler.

Was ändert sich für Kleinunternehmer?

  • Auch für Kleinunternehmer muss bei Überweisungen der Name des Empfängers mit dem hinterlegten Namen beim kontoführenden Institut übereinstimmen, sonst erfolgt eine Warnung oder eine, je nach Bank, sogar eine Ablehnung der Überweisung.
  • Es empfiehlt sich, alle eigenen Zahlungsinformationen auf Rechnungen exakt so anzugeben, wie sie bei der Bank hinterlegt sind, um Rückfragen oder Zahlungsprobleme zu vermeiden.

Was ist konkret zu beachten?

  • Stammdaten von Kunden und Lieferanten exakt pflegen (Name wie im Konto-Angabefeld angeben).
  • Bei eigenen Bankdaten Klarheit schaffen, damit Kunden die korrekten Überweisungsdaten nutzen.
  • VoP ist für alle Kundengruppen kostenlos und wird automatisch beim Zahlvorgang durchgeführt.

Quelle: Mittelstandsforum Köln-Bonn

Weitere News aus dieser Kategorie

Ihre AGEV – für Sie im Dialog

Arbeitgebervereinigung für Unternehmen
aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e. V.

Bonner Talweg 55
53113 Bonn

 Tel: 0228 98375-0
 Fax: 0228 98375-19
 Nachricht schreiben