Selbstständige: GKV-Höchstbeiträge zurückfordern
Es gibt sie noch, die guten Nachrichten, verkündet der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD): Eine Gesetzesänderung verlängere die Frist, innerhalb derer freiwillig Versicherte der Krankenkasse ihren Steuerbescheid vorlegen müssen.

Die Änderung gilt sogar rückwirkend, schreibt der VGSD in einer aktuelle News und rät Betroffenen, was sie jetzt tun sollten.
Krankenkassen hätten sich mit ihren unerbittlichen Forderungen von Höchstbeiträgen bei der sonst GKV-freundlichen Verbraucherzentrale keine Freunde gemacht. Es drohten Nachzahlungen von bis zu 8.000 Euro: Besonders Selbstständige mit kleineren Gewinnen habe es hart getroffen, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) wegen eines nicht rechtzeitig eingereichten Steuerbescheids für sie den Höchstbeitrag festlegte.
Nun hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, die vielen Selbstständigen das Leben leichter machen dürfte. Sie müssen nun nicht mehr so große Angst vor verpassten Fristen haben. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 24. November der Gesetzesänderung zustimmen.
Weitere Informationen beim VGSD
Weitere News aus dieser Kategorie
19. Mai 2025
Googles Einwilligung entspricht nicht der DSGVO
Mit einem Klick stimmen Google-Nutzer der Datenverarbeitung durch 70 Dienste…
5. Mai 2025
IHK-Zwang: Warum so viele Unternehmen wütend sind – und was man dagegen tun kann
In Deutschland ist jeder Gewerbetreibende im entsprechenden Sektor – mit…
28. April 2025
Urheberrecht: Abmahngefahr bei Bildernutzung
Onlinehändler sollten immer darauf achten, dass sie nur Bilder nutzen, für die…