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Ein aktueller Blogbeitrag des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) befasst sich mit dem Recht auf Reparatur, mit Haftungsfragen und dem Potenzial eines Reparaturbonus, wie es ihn in Österreich und hierzulande in zwei Bundesländern gibt.

Wie sieht es generell mit einem Recht auf Reparatur aus? Hierzu hat der VDI die Deutsche Umwelthilfe angefragt: „Grundsätzlich gilt das für alle in Europa angebotenen Produkte, so auch für die, die aus dem Ausland importiert werden“, sagt Kreislaufexpertin Dr. Marieke Hoffmann. Allerdings könnten diese Vorgaben in den aktuell geplanten Regulierungen leicht über Onlinemarktplätze wie Amazon, AliExpress oder Wish umgangen werden. Denn wenn Vertreiber aus dem Ausland über solche Plattformen ihre Produkte anbieten, gebe es oft keinen Akteur, der für die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen hafte.
Eine Frage der Haftung
Die Deutsche Umwelthilfe fordert daher, dass „Online-Plattformen die Haftung übernehmen, wenn sie den Verkauf gesetzeswidriger Produkte ermöglichen und in Deutschland weder Hersteller, Vertreiber oder deren Vertreter greifbar sind“. So hätten diese Plattformen die größte Motivation, von vornherein das Angebot nicht ordnungsgemäßer Ware zu unterbinden.
Hilft ein Reparaturbonus?
Was müsste darüber hinaus geschehen, dass ein Umdenken innerhalb der Gesellschaft stattfindet? Würde vielleicht ein Reparaturbonus helfen? In Österreich gibt es ihn bereits, hierzulande auch in zwei Bundesländern. Konkret bedeutet das, dass man eine Prämie dafür erhält, wenn man ein Gerät reparieren lässt. Dies schafft jedoch nur kurzfristig einen Anreiz. Die Deutsche Umwelthilfe fordert, dass der Bonus nicht wie in Österreich durch Steuergelder, sondern durch Herstellerabgaben finanziert werden sollte. „Langfristig muss die Stärkung der Reparatur über die kurzfristige Einführung eines Reparaturbonus hinausgehen, indem ein universelles und herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur etabliert wird. Dies würde reparaturfeindliche Praktiken der Hersteller abschaffen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern günstige Reparaturen bei einem Anbieter ihrer Wahl ermöglichen“, sagt Hoffmann.
Erfahrungen mit dem Reparieren
Zum Recht auf Reparatur zähle laut der Deutschen Umwelthilfe neben einem reparaturfreundlichen Design auch die günstige und schnelle Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie das Anbieten von Software-Updates über längere Zeiträume. Ziel sei es, „die Wegwerfwirtschaft zu überwinden und durch Sensibilisierung und Unterstützung für unabhängige Reparaturbetriebe eine starke Reparaturstruktur zu schaffen, die langfristig zur Ressourcenschonung, zum Klimaschutz und zum Verbraucherschutz beiträgt“.
Quelle: VDI
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