Windows 10: Wer haftet nach Support-Ende?
Geschäftsführer drohen privat zu haften, wenn der Support für Windows 10 im nächsten Jahr endet, warnt der Daten- und Aktenvernichter Mammut Deutschland. Der Grund: Geräte, die mit veralteter Software arbeiten, sind anfällig für Cyberangriffe und Datenlecks.
Wer sich nicht darum kümmert, betroffene Geräte zu ersetzen und die gespeicherten Daten ordnungsgemäß zu vernichten, kann damit seine kaufmännischen Pflichten verletzen. Kommt es dann zu einem finanziellen Schaden für das Unternehmen, stehen Geschäftsführer womöglich mit ihrem Privatvermögen dafür ein, so der Daten- und Aktenvernichter Mammut Deutschland.
Wenn Hersteller den Support für ihre Betriebssysteme einstellen, müssen Unternehmen handeln, weil sie keine Sicherheitsupdates mehr bekommen. Häufig lässt sich die Software einfach auf den aktuellen Stand bringen, um das Problem zu lösen. Bei Windows 10 droht jedoch vielen Geräten das Aus, da der Nachfolger Windows 11 eine bestimmte Hardware voraussetzt, über die vor allem ältere Computer noch nicht verfügen. Mehrere hundert Millionen Geräte könnten weltweit betroffen sein, weil Windows 10 das mit Abstand am weitesten verbreitete Betriebssystem ist. In diesen Fällen sind die Unternehmen gezwungen, ältere Geräte auszutauschen. Dabei müssen sie auch darauf achten, dass die Datenträger sicher vernichtet werden, um kritische Daten gemäß gültiger Normen (DIN) unbrauchbar zu machen.
Gesetz über die Sorgfaltspflicht
„Wer ein Unternehmen leitet, muss dafür sorgen, dass die Daten sicher verarbeitet werden und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind“, sagt Klaus Dräger, Geschäftsführer bei Mammut Deutschland, einem Verbund mittelständischer Entsorgungsbetriebe. „Veraltete Software einzusetzen und damit zu riskieren, dass schützenswerte Daten wegen einer Sicherheitslücke im Betriebssystem aus der Firma abfließen, könnte gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen, die von einem Geschäftsführer erwartet werden und die das Gesetz vorschreibt.“
Verstößt ein Geschäftsführer gegen diese Pflichten und kommt es deshalb zu einem finanziellen Schaden für das Unternehmen, haftet er laut GmbH-Gesetz (§ 43) unbegrenzt mit dem gesamten Privatvermögen. Sollten besonders sensible Informationen, wie Forschungsdaten, Baupläne oder personenbezogene Daten abfließen, kann der Schaden schnell in die Millionen gehen. Zudem sieht das Gesetz eine Beweislastumkehr vor. Geschäftsführer müssen darlegen, dass sie sich nichts zur Last legen lassen müssen, wenn sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass sie ihre Pflichten vernachlässigt haben. Leichte Fahrlässigkeit, wie ein zu spät aktualisiertes Betriebssystem, kann dafür schon ausreichen. „Geschäftsführer sind gut beraten, wenn sie frühzeitig organisieren, dass die vom Supportende betroffenen Geräte ersetzt werden“, so Dräger.
Quelle: Presseportal
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