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IT-Sicherheitskennzeichen ab sofort beantragbar
7. Oktober 2022
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglicht ab sofort die Beantragung des IT-Sicherheitskennzeichens für eine Vielzahl von smarten Geräten. Darunter fallen auch die meisten IoT- und Smart-Home-Produkte. (Bildnachweis: pixabay.com)
Nachdem zuvor smarte Geräte wie Kameras, Lautsprecher, Reinigungs- und Gartenroboter, Spielzeuge und Fernsehprodukte für die Bewerbung um das IT-Sicherheitskennzeichen in Frage kamen, wurde die Produktkategorie nun auf „Smarte Verbrauchergeräte“ ausgedehnt, die für Verbraucher immer wichtiger werden. Mit nützlichen und intelligenten Funktionen erleichtern die vernetzten Produkte zunehmend unseren Alltag. Mit der Anzahl vernetzter Geräte wächst aber auch das Bedürfnis nach IT-Sicherheit. Das vom BSI herausgegebene IT-Sicherheitskennzeichen schafft Transparenz, indem es die IT-Sicherheitseigenschaften von smarten Geräten transparent macht und leicht verständlich darstellt. Herstellenden Unternehmen bietet es die Chance, die Informationssicherheit ihrer Produkte hervorzuheben. Auf diese Weise wird IT-Sicherheit zu einem wichtigen Faktor bei der Kaufentscheidung: Über einen QR-Code kann eine BSI-Produktinformationsseite aufgerufen werden, die über das Herstellerversprechen, die zugrundeliegenden Standards und aktuelle Sicherheitserkenntnisse zum Produkt informiert. Damit leistet das BSI nach eigenen Angaben einen wesentlichen Beitrag für mehr Transparenz auf dem IT-Verbrauchermarkt und gestaltet die sichere Digitalisierung in Deutschland aktiv. Das IT-Sicherheitskennzeichen für Smarte Verbraucherprodukte können herstellende Firmen ab sofort beantragen.

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