Vorsicht vor Abmahnungen wegen Musik in Reels

Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke warnt in einem aktuellen Youtube-Beitrag vor einer Abmahnwelle, die derzeit massenhaft kleine Creator und Betriebe auf Instagram und TikTok trifft. Er gibt Tipps, wie man sich richtig gegen die Forderungen wehrt.
Social Media ist für viele Unternehmen mittlerweile unumgänglich. Gerade um Reichweite zu erzeugen, ist ein präsenter Internetauftritt essentiell. Dazu gehört auch die Verwendung von Musik bei Reels und Videos auf Instagram und Co. Bei der Rechtslage sind hierbei aber einige Punkte zu beachten. Nicht jede darin angebotene Musik darf frei und unentgeltlich genutzt werden.
Eine neue Abmahnwelle von B1 Recordings (Sony Music) und IPPC Law trifft derzeit massenhaft kleine Creator und Betriebe auf Instagram und TikTok. Medienanwalt Christian Solmecke erklärt im Video, warum der Widerstand rund um Christian Wolf für Sony jetzt zum Verhängnis werden könnte und wie man sich richtig gegen die Forderungen wehrt.
Weitere News aus dieser Kategorie
25. Mai 2026
Widerrufsbutton: Tipps zur neuen Pflicht für Onlinehändler
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Onlinehändler eine leicht zugängliche…
18. Mai 2026
Urteile: Chatbot-Betreiber für KI-Fehler verantwortlich
KI-Halluzinationen vor Gericht: Haften Chatbot-Betreiber für unwahre…
11. Mai 2026
KI vor Gericht: 10 Entscheidungen für den Onlinehandel
Besonders in den letzten Monaten haben Gerichte die ersten Leitplanken für den…



