Alte Bürogeräte: Wohin mit Elektroschrott in kleinen Mengen?
Ein typisches Problem kleiner Betriebe: Ausrangierte PCs, Laptops, Drucker oder Monitore landen erstmal im Schrank oder Abstellraum. Doch irgendwann müssen sie weg. Für Gewerbetreibende ist die Entsorgung nicht immer so einfach wie für Privatpersonen. Wir haben Tipps.
In kleinen Unternehmen sammeln sich meist nur wenige Altgeräte an – zu wenig, um dafür einen spezialisierten Entsorger zu beauftragen, wie es die großen Unternehmen tun. Doch wohin dann mit alten PCs, Laptops oder Monitoren? Dürfen sie zum kommunalen Wertstoffhof? Oder gibt es andere, vielleicht sogar sinnvollere Möglichkeiten?
Auch Firmen dürfen zum Wertstoffhof
Entscheidend ist nicht allein, ob ein Altgerät aus einem Privathaushalt oder einem Unternehmen stammt. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zählt auch gewerblich angefallene Geräte zu „Altgeräten aus privaten Haushalten“, wenn diese nach Art und Menge mit Geräten aus privaten Haushalten vergleichbar sind. Auch Geräte, die potenziell sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden, zählen dazu. Das trifft auf viele typische Bürogeräte wie Laptops, PCs, Monitore oder Smartphones zu. Sie können daher grundsätzlich auch bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Zuständig ist der kommunale Entsorger am Standort des Betriebs. Bei größeren Stückzahlen gelten zusätzliche Regeln: Werden mehr als 20 Geräte bestimmter Sammelgruppen auf einmal angeliefert, müssen Anlieferungsort und -zeitpunkt vorab mit dem Entsorger abgestimmt werden. Welche Wertstoffhöfe die jeweiligen Gerätegruppen annehmen und wie die Abgabe organisiert ist, kann sich von Ort zu Ort unterscheiden. Vor der Fahrt empfiehlt sich deshalb ein Blick auf die Website des kommunalen Entsorgers.
Wichtig ist diese Unterscheidung: Bei Geräten, die ihrer Art nach ausschließlich für die gewerbliche Nutzung bestimmt sind, sieht es anders aus. Für solche B2B-Geräte müssen die Hersteller eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen. Dafür am besten auf der Website des Herstellers nach Begriffen wie „Altgeräte-Rücknahme“ oder „Recycling“ suchen. Dort sollte beschrieben sein, wie die Rückgabe organisiert ist. Ist nichts zu finden, am besten den Hersteller oder seinen Kundenservice direkt auf Rückgabemöglichkeiten ansprechen. Laut der stiftung ear sind Hersteller von B2B-Geräten verpflichtet, über Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten informieren.
Auch der Handel kann eine Anlaufstelle sein
Für haushaltsübliche Elektroaltgeräte kommt zudem die Rückgabe im Handel infrage. Größere Elektrogeschäfte (mind. 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) sowie größere Lebensmittelhändler (mind. 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche), die Elektrogeräte anbieten, müssen laut Gesetz Geräte zurücknehmen. Beim Kauf eines neuen Geräts muss der Händler ein gleichartiges Altgerät kostenlos zurücknehmen. Kleinere Elektrogeräte, die an keiner Seite größer als 25 Zentimeter sind, können bei diesen Händlern auch ohne Neukauf kostenlos abgegeben werden – bis zu drei Geräte derselben Geräteart.
Vielleicht ist der alte Laptop noch gar kein Schrott?
Interessant für Kleinunternehmer mit ausrangierter Business-IT können auch Refurbishing-Anbieter sein: Anders als häufig gedacht, nehmen manche auch kleine Stückzahlen an, prüfen und bereiten sie auf und bringen sie erneut in den Nutzungskreislauf. Daniel Büchle, CEO des Refurbishing-Unternehmens afb social & green IT, sagt im Gespräch mit AGEV: „Eine Mindestmenge gibt es bei uns bewusst nicht, und auch der technische Zustand der Geräte ist für uns kein Ausschlusskriterium. Der Grund ist einfach: Eine zertifizierte, revisionssichere Datenlöschung ist bei uns integraler Bestandteil jedes Prozesses – unabhängig davon, ob ein Unternehmen drei oder dreihundert Geräte einreicht. Der Aufwand für eine sichere Löschung fällt pro Gerät an, nicht pro Auftrag, und lässt sich entsprechend auch bei kleinen Mengen sauber abbilden.“ Aus seiner Sicht lohnt sich der Blick auf die Gesamtlebensdauer eines Geräts, weil jedes Gerät, das fachgerecht aufbereitet und weiterverwendet wird, seinen ökologischen und wirtschaftlichen Nutzen erheblich verlängert, statt vorzeitig im Recycling oder im Schrank zu landen.
Löschen ist nicht gleich sicher löschen
Übernimmt ein Refurbisher die sichere Datenlöschung, ist dieses Problem gleich mitgelöst. Wer seine Altgeräte dagegen selbst zum Wertstoffhof, Händler oder einer anderen Rücknahmestelle bringt, muss sich darum selbst kümmern. Das ElektroG stellt klar, dass Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich sind. Dateien lediglich in den Papierkorb zu verschieben oder auf herkömmliche Weise zu löschen, reicht nicht aus, da sie unter Umständen wiederhergestellt werden können. Welche Methode für eine sichere Löschung geeignet ist, hängt vom Speichermedium und davon ab, wie sensibel die gespeicherten Daten sind. Eine physische Zerstörung des Datenträgers ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Sie kann aber sinnvoll sein, wenn der Datenträger nicht weiterverwendet werden soll, besonders schützenswerte Daten enthält oder eine sichere Löschung nicht gewährleistet werden kann.
Wer die Datenlöschung oder Vernichtung einem Dienstleister überlässt, sollte darauf achten, dass dieser nach anerkannten Verfahren arbeitet und die Löschung beziehungsweise Vernichtung nachvollziehbar dokumentiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte empfiehlt dafür spezialisierte, entsprechend zertifizierte Dienstleister.
Weiterführende Informationen
E-Schrott-Rückgabefinder und Rückgabe im Handel: → Entsorgungsstellen
Infos zur datenschutzgerechten Vernichtung von Datenträgern: → Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Datensicherheit (BfDI)
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