Deutschland verpasst Digitalisierungsziele

Bis Mitte Dezember müssen alle EU-Länder ehrgeizige Digitalisierungsziele erreichen. Das c’t Magazin spoilert: Deutschland hinkt den Digitalisierungsvorreitern wie Dänemark, Finnland, Estland oder Österreich weit hinterher.

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Ein wichtiges Etappenziel zur Digitalisierung der Verwaltung hat Deutschland neulich verfehlt: Laut Onlinezugangsgesetz (OZG) mussten die Behörden bis Ende Dezember rund 580 Onlinedienste bereitstellen – für Bauanträge, Elterngeld, Wohnsitzummeldung & Co. Doch zum Stichtag waren gerade einmal rund 100 Leistungen flächendeckend online.

Bald läuft für die Behörden die nächste Frist ab, gesetzt von Brüssel statt Berlin: Bis zum 12. Dezember 2023 müssen sie die Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG) der EU umsetzen. Das im Oktober 2018 erlassene Gesetz ist außerhalb von Verwaltungskreisen bislang kaum bekannt, es verlangt aber ehrgeizige Digitalisierungsschritte. Und anders als beim OZG kann die Nichteinhaltung sanktioniert werden: Die EU-Kommission könnte ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und am Ende auch Geldstrafen verhängen.

Ursprünglich wollte die Kommission den Mitgliedsstaaten sogar nur zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der SDG-Verordnung lassen. Die Bundesregierung setzte sich in den Verhandlungen mit der Kommission und den anderen Staaten aber erfolgreich für eine fünfjährige Frist ein.

Für Digitalisierungsvorreiter wie Dänemark, Finnland, Estland oder Österreich stellt Artikel 6 kaum eine Hürde dar. Deutschland wird die Liste bis Dezember jedoch definitiv nicht vollständig abarbeiten. Selbst die betroffenen Bundesbehörden werden nach einer Einschätzung des Bundesinnenministeriums (BMI) nicht rechtzeitig fertig. Bei „relevanten Bundesleistungen“ werde „ein Großteil der Anforderungen“ bis Dezember umgesetzt, sagte eine Sprecherin gegenüber c’t.

Quelle: heise.de