Bürokratieentlastungsgesetz IV: Nur ein kleiner Schritt
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist verabschiedet. Damit soll die deutsche Wirtschaft jährlich um knapp eine Milliarde Euro von Bürokratiekosten entlastet werden. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) ein Anfang – aber keine echte Trendwende.

Die Politik hat das Problem überbordender Bürokratie zwar erkannt. Doch das am 26. September verabschiedete Bürokratieentlastungsgesetz IV ist laut Einschätzung des IW in Wahrheit nur ein kleiner Schritt, auch wenn bei der Digitalisierung gegenüber dem ersten Entwurf nachgebessert wurde. Von über 400 Einzelvorschlägen zum Bürokratieabbau aus der Wirtschaft hätten gerade einmal elf den Weg in das Gesetz geschafft.
Kürze Aufbewahrungspflichten für Steuerbelege
Die einzige „größere“ Maßnahme sei, dass Steuerbelege nicht mehr zehn, sondern nur noch acht Jahre aufbewahrt werden müssen. Begrüßenswert sei auch, dass Arbeits- und Mietverträge künftig digital abgeschlossen beziehungsweise gekündigt werden können. Doch die Online-Gründung von Unternehmen, wie sie in Österreich oder Dänemark bereits gang und gäbe ist, bleibe ein unerfüllter Wunsch. Hier ist im Gesetz lediglich von „Anstreben“ die Rede. Die nachgereichten Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung sollten eigentlich schon bis Ende 2022 umgesetzt werden – im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes. Aktuell seien nur 156 Leistungen deutscher Behörden bundesweit online verfügbar – gerade einmal 51 mehr als Ende 2022. Dass die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nun mit unter das BEG IV fällt, wirke daher wie Etikettenschwindel. Deutschland bleibe in der EU ein Nachzügler bei der Digitalisierung, kein Vorreiter.
Kein Bürokratie-Befreiungsschlag
Insgesamt übertreffe das neue Entlastungsgesetz zwar die ersten beiden Gesetze (BEG I und II). Doch im Vergleich zum dritten Bürokratieentlastungspaket von 2020, das 1,2 Milliarden Euro Bürokratiekosten einsparte, bleibe es hinter den Erwartungen zurück. Zusätzlich belasteten neue Vorschriften wie das EU-Lieferkettengesetz und die Taxonomie-Verordnung für den Bankensektor die Unternehmen, so das IW. Diese Regelungen erforderten umfangreiche Berichte, würden aber in der deutschen Bürokratiemessung nicht erfasst. Das gelte auch für komplizierte Landesgesetze sowie umständliche Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Kommunen. „Der große Befreiungsschlag gegen die lähmende Bürokratie steht also noch aus“, sagt IW-Experte Klaus-Heiner Röhl.
Quelle: IW
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