CDU-Vorschlag: Sozialversicherung für alle?
Muss man die Sozialversicherung auf den Kopf stellen, um sie zu retten? Zwei CDU-Politiker schlagen die Einbeziehung aller vor – Selbstständige und Beamte eingeschlossen. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. (VGSD) blickt auf den überraschenden Vorschlag.
Die beiden CDU-Abgeordneten Kai Whittaker und Markus Reichel haben ein Konzept zu einer radikalen Reform der Sozialversicherung vorgelegt. Die beiden schlagen einen Paradigmenwechsel bei der Finanzierung vor: Alle Einkünfte eines Jahres sollen herangezogen werden, um Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Dabei wäre es egal, ob das Geld aus abhängiger oder selbstständiger Beschäftigung oder aus Kapitaleinkünften stammt. Die Sozialabgaben sollen dann bei 27,6 Prozent statt wie heute bei rund 40 Prozent liegen. Mit einem zusätzlichen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Situation der Sozialversicherungen könnten es 30 Prozent sein, so der Vorschlag.
Diese 27,6 Prozent Sozialversicherungsbeiträge sollen nun alle Bürger/innen (und bei nicht-selbstständigen ihre Arbeitgeber/innen) auf alle Einkünfte zahlen. Das wäre eine geringere Beitragslast im Vergleich zu den derzeitigen Sozialabgaben von rund 40 Prozent, aber eine größere Grundmenge, von der Beiträge erhoben werden. Oder, in den Worten von Whittaker und Reichel: Der „Teich, aus dem man schöpfen kann“, soll größer werden. Das passiert zum einen dadurch, dass auch das Kapitaleinkommen für Sozialabgaben herangezogen wird. Für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, ist das nichts Neues. Für privat Versicherte schon.
Was bedeutet das für Selbstständige?
Während für Angestellte der Versicherungsbeitrag lediglich aus dem Arbeitseinkommen berechnet wird, müssen gesetzlich krankenversicherte Selbstständige alle ihre Einnahmen, egal aus welcher Quelle, verbeitragen. Diese Benachteiligung von Selbstständigen würde enden in der Form, dass alle den Nachteil tragen müssten. „Wer Kapitaleinkünfte erzielt, würde deutlich mehr Abgaben zahlen als bisher“, schreiben Whittaker und Reichel offen.
Die Mehrbelastung wollen sie zumindest teilweise ausgleichen durch Entlastungen an anderer Stelle. Kapitaleinkünfte sollen nicht mehr mit der Kapitalertragssteuer belastet werden, sondern mit dem individuellen Einkommenssteuertarif – was allerdings nur bei niedrigen Einkommen entlastend wirken würde. Bei hohen Einkommen würde damit die Steuerbelastung noch weiter steigen. Oberhalb eines Einkommens von 63.000 Euro (hier beginnt der Spitzensteuersatz) würden sich Belastungen von 63,7 Prozent (aktuell 28,6 Prozent) inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ergeben.
Darauf habe der VGSD Kai Whittaker hingewiesen, auch darauf, dass dies fast unweigerlich zu negativen Realrenditen führen würde.
Quelle: VGSD
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