KRITIS-Dachgesetz: Schutz Kritischer Infrastrukturen

Sektoren wie Energie, Trinkwasser, oder die öffentliche Verwaltung müssen besonders krisenresilient sein. Wie das gelingen kann, soll das KRITIS-Dachgesetz regeln, dessen Eckpunkte nun vom Kabinett verabschiedet wurden.

„Den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen bündeln wir in einem KRITIS-Dachgesetz“, heißt es im Koalitionsvertrag. Dieser Ankündigung folgen nun Taten: Am 7. Dezember wurden die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Eckpunkte für eben jenes Gesetz vom Bundeskabinett beschlossen. In den Eckpunkten wird nochmals vor den Gefahren für die kritische Infrastruktur gewarnt. Diese seien vielfältig, heißt es, „und reichen von Naturkatastrophen und Pandemien, über Angriffe im Kontext hybrider Bedrohungen, menschlichem Versagen, Terrorismus und Sabotage bis hin zu einer unzureichenden Versorgung mit erforderlichen Betriebsmitteln“.

KRITIS identifizieren, Gefahren minimieren

Zu den Kritischen Infrastrukturen zählen dabei „gemäß den Vorgaben aus der CER-Richtlinie“ elf Sektoren: Öffentliche Verwaltung, Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, Weltraum, Lebensmittel (Produktion, Verarbeitung und Vertrieb). Darüber hinaus will die Bundesregierung zudem auch den KRITIS-Sektor „Kultur und Medien“ sowie den Bereich „Bildung und Betreuung“ einbeziehen.

Wie setzt man die KRITIS-Verordnung sicher und gesetzeskonform um?

Für Organisationen und Einrichtungen in diesen Bereichen soll es künftig mindestens alle vier Jahre eine Risikobewertung geben. Dabei werden laut den Eckpunkten des KRITIS-Dachgesetzes „alle relevanten natürlichen und vom Menschen verursachten Risiken (All-Gefahren-Ansatz) sowie sektorenübergreifende und grenzüberschreitende Risiken“ berücksichtigt. „Auch die Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die für den unmittelbaren Schutz ihrer Anlagen Verantwortung tragen, müssen ihre Schutzmaßnahmen verstärken. Systeme müssen besser gegen Ausfälle geschützt sein“, erklärt Faeser. In allen Sektoren sollen daher „die gleichen Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit“ gelten. Dazu zählt beispielsweise „die Einrichtung eines betrieblichen Risiko- und Krisen-Managements“, „die Erstellung von Resilienzplänen“ oder „die Umsetzung geeigneter und verhältnismäßiger technischer, personeller und organisatorischer Maßnahmen“.

Lesen sei alle Eckpunkte zum KRITIS-Dachgesetz hier.

Quelle: Datacenter Insider

„Die AGEV unterstützt eine verpflichtende Rücksendegebühr als hilfreichen Weg aus dem Retouren-Dilemma und fordert die Politik auf, zu handeln. Bereits vor Jahren haben wir diesen Vorschlag in die politische Diskussion gebracht und werden ihn jetzt unter neuen politischen Rahmenbedingungen erneuern“, sagt AGEV-Geschäftsführer Franz J. Grömping.