Interview: IT-Sicherheitsrichtlinien bald strenger denn je?
Dietmar Niehaus vom Institut für Datenschutz und Datensicherheit erklärt in einem Interview, was es mit der NIS-2-Richtlinie auf sich hat und wie sich Unternehmen auf die Anforderungen einstellen können und Verstöße vermeiden.
Die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit werden von Jahr zu Jahr strenger und unübersichtlicher. Nach der DSGVO kommt auf Unternehmen Ende des Jahres bereits der nächste Hammer in Sachen IT-Sicherheit zu: So soll laut der neuen NIS-2-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit künftig die Unternehmensleitung persönlich dafür haften, wenn IT-Systeme nicht hinreichend gesichert sind. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzgeber empfindliche Strafen vor. „Bei grob fahrlässigen Verstößen gegen Datenschutzrichtlinien sollen die Vorstandsmitglieder beziehungsweise Geschäftsführer eines Unternehmens schon bald persönlich zur Kasse gebeten werden können – und das mit Strafen von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens“, warnt Dietmar Niehaus vom Institut für Datenschutz und Datensicherheit.
Im Interview beleuchtet er, was bereits über die neue NIS-2-Richtlinie bekannt ist und wie sich Unternehmen darauf einstellen sollten.
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