Kündigungsbutton muss direkt sichtbar sein
Ein Kündigungsbutton auf einer Webseite muss direkt sichtbar sein und nicht erst, nachdem ein Kunde zahlreiche persönliche Daten eingeben musste. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden und stärkt damit die Verbraucher.

Kündigungen sollten für Verbraucher nicht erschwert werden – das haben so auch schon mehrere Gerichte bestätigt. Und trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen in Online-Portalen ihre Kündigungsschaltfläche so bauen, dass Verbraucher benachteiligt werden könnten. Nun kam es auch vor dem OLG Köln zu einem Fall, in dem das Gericht entscheiden musste, ob ein Kündigungsbutton auf Webseiten von Anfang an sichtbar sein muss.
Zum Fall: Ein Telekommunikationsunternehmen hatte auf seiner Webseite die Möglichkeit angeboten, Verträge online zu kündigen. Wenn ein Nutzer auf den entsprechenden Link klickte, wurde er auf eine Unterseite weitergeleitet, auf der er verschiedene Informationen wie seinen Namen, seine E-Mail-Adresse und das Produkt eingeben musste. Erst nachdem er diese Daten eingegeben hatte, wurde der Kündigungsbutton mit der Aufschrift „Jetzt kündigen“ sichtbar. Das OLG Köln sah hierin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ((Urt. v. 10.01.2025, Az. 6 U 62/24).
Verbraucher soll Kündigung sofort bestätigen können
Das Gericht stellte fest, dass der Button „Jetzt kündigen“ von Anfang an sichtbar sein müsse, damit der Verbraucher seine Kündigung sofort bestätigen könne. Da der Bestätigungsbutton nicht sofort sichtbar gewesen sei, hätten die Kunden zunächst mehrere Fragen beantworten müssen, ohne zu wissen, wie viele weitere Fragen noch folgen würden. Dieser Umstand habe die Vertragsbeendigung auf unzulässige Weise erschwert, so das Gericht.
Quelle: WBS Legal
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