Im Homeoffice mehr absetzbar

Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung in zwei unterschiedlichen Arbeitszimmern arbeiten, können beide Zimmer voll von der Steuer absetzen. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. Außerdem steigt der absetzbare Betrag auf 1.260 Euro.

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Partner, die in ihrer gemeinsamen Wohnung zwei unterschiedliche Räume für Homeoffice nutzen, können beide auch jeweils das Zimmer voll von der Steuer absetzen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Verfahren (Aktenzeichen 3 K 2483/20 E) einem Vertriebsleiter recht gegeben, der sich gegen die Entscheidung des Finanzamtes zur Wehr setzte, das die Kosten nur zur Hälfte berücksichtigen wollte. Das Finanzamt argumentierte, dass beide Partner ja auch die Kosten für die gemeinsame Wohnung jeweils nur zur Hälfte tragen. Dies und das Fehlen eines Trauscheines hielten die Richter jedoch für unerheblich. Das Paar nutzt in seinem Haus zwei je 15 Quadratmeter große Arbeitszimmer. Entscheidend ist laut den Richtern, dass die Arbeitnehmer sich nicht gegenseitig in der Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und der Raum folglich von einem Arbeitnehmer allein zur Erzielung von Einkünften genutzt wird.

Außerdem wurde die Homeoffice-Pauschale entfristet und von fünf auf sechs Euro pro Tag erhöht. Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, können nun bis zu 210 Tage anrechnen lassen. In der Summe steigt damit der maximal absetzbare Betrag von 600 auf 1.260 Euro. Allerdings muss die Pauschale mit der Werbungskostenpauschale verrechnet werden, deren Pauschalbetrag auf 1.230 Euro erhöht wurde.

Quelle: heise.de