AGEV-Kritik am Rentenpaket II – die Antwort aus dem Arbeitsministerium
Im März hatte die AGEV als einer der ersten Verbände das Rentenkonzept II massiv kritisiert und Bundesarbeitsminister Heil in einem Appell aufgefordert, den Entwurf zu überdenken. Erst Anfang Juni kam die völlig unbefriedigende Antwort aus dem Ministerium. Ausschnitte lesen Sie hier.
Die Antworten des Referats für Grundsatzfragen der Alterssicherung und Finanzierung der Rentenversicherung (Auszüge):
Beitragssatz und Rentenniveau
… Die gesetzliche Rentenversicherung ist insbesondere aufgrund des hohen Beschäftigungsstands derzeit finanziell stabil aufgestellt. Der Beitragssatz liegt seit dem Jahr 2018 bei 18,6 Prozent auf einem sehr niedrigen Niveau und wird nach den aktuellen Vorausberechnungen bis zum Jahr 2027 stabil bleiben. Längerfristig wird der Beitragssatz aufgrund des demografischen Wandels steigen, aber bei weitem nicht so stark, wie noch vor einiger Zeit erwartet, weil die künftige demografische Entwicklung mittlerweile deutlich günstiger eingeschätzt wird. Das Rentenniveau liegt ebenfalls – dank der geltenden Haltelinie – stabil bei 48 Prozent. Mit der geltenden Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau allerdings demografiebedingt nach 2025 sukzessive deutlich sinken und damit langfristig zu einem niedrigeren Alterseinkommen führen als bei einem stabilen Niveau. Daher soll das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent gesichert werden, um so auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken. Schließlich wird insbesondere auch das Alterseinkommen künftiger Generationen von Rentenbeziehenden verbessert.
… Die Fortgeltung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent führt ab dem Jahr 2028 zu einer stärkeren, aber vertretbaren Erhöhung des Beitragssatzes. Daher bedarf es auch im Hinblick auf den ohnehin durch die demografische Entwicklung zu erwartenden Beitragssatzanstieg einer Fortsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Hier hat die Bundesregierung z. B. mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits weitere Maßnahmen umgesetzt.
Stiftung Generationenkapital
… Um einen dauerhaften Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, wird eine Stiftung mit der Bezeichnung „Generationenkapital“ errichtet und damit der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung für die gesetzliche Rentenversicherung vollzogen. Der Stiftung sollen Darlehen des Bundes und Eigenmittel zur Unterlegung eines substanziellen, kapitalgedeckten Finanzierungsbausteins zugeführt werden. Die nach Abzug der Zinsen für die Darlehen des Bundes resultierenden Erträge sollen ab Mitte der 2030er Jahre zweckgebunden ausschließlich der gesetzlichen Rentenversicherung in einem Umfang von durchschnittlich 10 Milliarden Euro jährlich zufließen und den Anstieg des Rentenversicherungsbeitragssatzes dämpfen. Die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung wird dadurch insgesamt verbreitert und der Anstieg des Beitragssatzes langfristig um 0,3 bis 0,4 Beitragssatzpunkte gedämpft.
Renteneintrittsalter
… Mit der laufenden stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre bis zum Jahr 2031 wurde ein verbindlicher Fahrplan für den Renteneintritt festgelegt. Es wird absehbar keine Notwendigkeit gesehen, das Renteneintrittsalter darüber hinaus weiter anzuheben. Zentraler Punkt des Rentenpaket Il ist die Stabilisierung des Rentenniveaus, um auch künftigen Rentenbeziehenden eine angemessene Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung zu ermöglichen. Dies gilt nicht nur zum Rentenbeginn. Die Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung garantiert, dass auch während des Rentenbezugs diese Teilhabe stattfindet. Wer über viele Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt hat, soll im Alter darauf vertrauen können.
Zum Vorschlag einer Erhöhung der Rentenabschläge bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente:
… Grundsätzlich sind Rentenzuschläge und -abschläge im Zusammenhang mit der kürzeren oder längeren Rentenbezugsdauer bei aufgeschobenem bzw. vorgezogenem Rentenbezug zu sehen. Deren Höhe wurde unter der Maßgabe berechnet, dass innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig Kostenneutralität bei aufgeschobenem oder vorgezogenem Altersrentenbeginn gewährleistet ist. Dies wird grundsätzlich von der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesbank und dem Sozialbeirat bestätigt.
Zum Vorschlag Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
… Ihr Vorschlag, Gründer und neue Selbstständige sollten zum Schutz vor Altersarmut ebenfalls in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert werden, entspricht der Verständigung der Koalitionsparteien, den Kreis der Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, zu erweitern. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit für alle neuen Selbstständigen eingeführt werden, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen. Die Selbstständigen sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Das private Vorsorgeprodukt soll insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Niveaus von Leistungen der Grundsicherung führen. Mit der Reform soll das Ziel verfolgt werden, den sozialen Schutz von Selbstständigen im Alter zu verbessern.
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