Minijob-Regeln 2024: Das ist zu beachten
Der gesetzliche Mindestlohn ist im Januar auf 12,41 Euro gestiegen. Damit kletterte auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 538 Euro. Für Arbeitgeber wirft das so einige Fragen auf. Ein aktueller Beitrag in der Deutschen Handwerks Zeitung beantwortet sie.

Die Minijob-Grenze bzw. „Entgeltgeringfügigkeitsgrenze“ von 520 Euro ist seit 1. Januar 2024 angestiegen. Der Grund: Die Höhe des Mindestlohns hat Einfluss auf die Minijob-Grenze – und dieser ist in diesem Jahr auf 12,41 Euro pro Stunde geklettert. Die Minijob-Grenze liegt damit 2024 bei 538 Euro. Im Jahr 2025 geht es weiter. Dann ist ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro vorgesehen. Das bedeutet eine Minijobgrenze von 556 Euro.
Wie viele Stunden dürfen Minijobber jetzt arbeiten? Müssen Verträge angepasst werden, damit der Minijob steuerfrei bleibt? Und was gilt im Minijob bei Sozialversicherung und Steuer? Darf die Minijob-Grenze überschritten werden? Wie viele Sozialabgaben fallen bei einem Minijob an?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die DHZ Deutsche Handwerks Zeitung
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